Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung der EU soll die Anforderungen an Barrierefreiheit für digitale Medien festlegen. Darunter fallen neben Websites auch Apps und Software.
Barrierefrei bedeutet für das BITV 2.0 "wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust", also, dass Menschen mit kognitiver und physischer Behinderung die digitalen Inhalte aufnehmen können.
Barrierefreiheit ist kein neues Konzept, und das W3C hat bereits 1999 die "Web Content Accessibility Guidelines", kurz WCAG herausgegeben. Mittlerweile sind die Richtlinien an Zugänglichkeit von Webinhalten bei der Version 3 angelangt.
Und das BITV 2.0 richtet sich nach der europäischen Norm EN 301 549 zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit in der IT.
Und die EN 301 549 wiederum orientiert sich stark an den WCAG des W3C. Es werden sogar explizit die Konformitätsstufen AA und AAA des WCAG 2.1 erwähnt.
Zusätzlich zu den WCAG 2.1 AA / AAA müssen Videos und PDF zugänglich sein. Das bedeutet, dass es Videos untertitelt sind, auch mit beschreibenden Untertiteln, z.B. für musikalische Untermalung und heruntergeladene PDF-Dateien von behinderten Menschen erfasst werden können.
Gegenüber harter Kriterien wie Kontrast und der Zugänglichkeit für Screenreader werden noch die leicht verständliche Sprache hinzugezogen, dass die Inhalte auch von jedem verstanden werden können. Z.B. müssen Menschen, deren Muttersprache nicht deutsch, ist oder Menschen mit geringem Bildungsniveau, einen Inhalt genauso verstehen können.
das W3C hat eine Liste von Prüftools erstellt, mit denen man die Zugänglichkeit checken kann.
Bei einer kurzen Recherche waren u.A. folgende Browser-Erweiterungen interessant: